Ob und wann Sie eine Steuerklärung abgeben müssen, bestimmt das Einkommensteuergesetz (EStG). In jedem Fall ist für alle der Abgabetermin der 31. Mai des Folgejahres. Da dies im Jahr 2015 ein Sonntag ist, verschiebt sich der Abgabetermin der Einkommenssteuererklärung 2014 auf den 01. Juni 2015. Wer sich aber von unserem Partner Lohnsteuerhilfe Ring e.V. (Steuer Ring) vertreten lässt, hat bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Lassen Sie sich am besten beraten.
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Steuertipps & Co. Wie schon in den vorherigen Newslettern führen wir hier die Steuer-Tipps zum Reisekostenrecht fort. Lesen Sie wichtige Änderungen zu "Übernachtungskosten" und "Doppelte Haushaltsführung". Gerne hilft Ihnen auch unser Partner der Lohn- und Einkommenssteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) persönlich bei Ihrer Steuererklärung.
Lesen Sie den Teil 7 und 8 unserer Serie
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