Profi-Steuererklärung für KurzarbeiterWarst Du 2020 in Kurzarbeit? Dann musst Du 2021 eine Steuererklärung abgeben. Dabei droht Dir wie rund 10 Mio. Kurzarbeitern bundesweit eine Steuernachzahlung. Denn das Kurzarbeitergeld gilt wie auch Arbeitslosen- und Krankengeld als Lohnersatzleistung und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sich Dein Lohnsteuersatz für 2020 erhöhen kann, Du also Steuern nachzahlen musst. Um Dich als IG BAU-Mitglied dabei bestmöglich zu unterstützen, haben wir einen ganz besonderen Deal ausgehandelt: Mit unserem Partner ExpressSteuer können wir Dir eine unkomplizierte Profi-Steuererklärung zu Vorzugskonditionen anbieten. Mit nur wenigen Klicks kannst Du diese ganz einfach online auf den Weg bringen – für nur 30 Euro statt 119 Euro. Damit profitiert Du auch sofort von der verlängerten Abgabefrist bis 28. Februar 2022.
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