Wünsche sind oft teuer, da ist es wichtig, rechtzeitig mit dem Sparen anzufangen. Bereits mit kleinen Monatsbeiträgen, z.B. mit Geldgeschenken von der Familie oder auch den ersten vermögenswirksamen Leistungen (vL) des Arbeitgebers, lässt sich in wenigen Jahren ein beachtliches Startkapital ansparen.
Wüstenrot hat dazu besonders attraktive Angebote für junge IG BAU-Mitglieder unter 25 Jahren. Ob für den Führerschein, einen Auslandsaufenthalt oder sogar die erste Wohnung, mit dem Jugendbausparen und dem Jugendbonus von bis zu 200 Euro* ist alles möglich. Dazu kommen attraktive Guthabenzinsen und staatliche Förderung** sowie die Auswahl aus drei attraktiven Prämien***.
Mütter und Väter, Omas und Opas, (Paten-)Tanten und (Paten-)Onkel aufgepasst: Jetzt könnt ihr dem Nachwuchs was Gutes tun und eine Starthilfe fürs Leben schenken.
Berufseinsteiger und Azubis aufgepasst: Jetzt könnt ihr vermögenswirksame Leistungen mit Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie und eigenen Sparbeiträgen clever bündeln:
Bereits kleine Monatsbeiträge reichen, um im Laufe der Jahre eine stolze Summe anzusparen. Bausparen bringt Zinssicherheit in unsicheren Zeiten und Transparenz für die gesamte Vertragslaufzeit.
Extravorteil: Jugendbonus bis zu 200 Euro*
Vorteil für IG BAU-Mitglieder und ihre Angehörigen (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel): Bei Vertragsabschluss gibt es die Auswahl aus drei attraktiven Prämien zusätzlich
Bausparsumme | 11.000 Euro |
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Abschlussgebühr | 110 Euro |
Kontogebühr Sparphase p.a.1 | 15 Euro |
Eigener Sparbeitrag, monatl. | 30 Euro |
Vermögenswirksame Leistungen, monatl. | 40 Euro |
Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat2 | 344 Euro |
Wohnungsbauprämie vom Staat2 | 258 Euro |
Jugendbonus nach Auszahlung3 | 110 Euro |
Bausparguthaben nach ca. 8 Jahren | 7.053 Euro |
Stand 08/2019
** Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge. Anspruchsberechtigung vorausgesetzt. Grundsätzlich müssen Bausparguthaben und Bauspardarlehen zum Wohnungsbau verwendet werden. Das gilt nur dann nicht, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und die Vertragslaufzeit mindestens sieben Jahre beträgt. Von dieser Ausnahmeregelung kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
*** Prämienberechtigt ist jedes Mitglied bzw. Angehöriger bei Neuabschluss oder Erhöhung eines Bausparvertrages pro Kalenderjahr.
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